Allgemeine Portalbedingungen (Fragende) der iX3 GmbH, Walldorf 

(Stand 01.01.2023, nachfolgend „Portalbedingungen“ genannt) 

1. Anwendungsbereich 

1.1 Die iX3 GmbH, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf, Deutschland (nachfolgend „iX3“ genannt) bietet Fragenden und Antwortenden mit www.aquga.com ein Online-Portal (nachfolgend kurz „Portal“ genannt), auf dem Fragende für das Unternehmen, für das sie arbeiten, Fragen zu bestimmten, kategorisierten Themenbereichen einstellen und Antwortende suchen können, die die Fragen gegen Entgelt kompetent und zeitnah beantworten. Antwortende wiederum können Fragen der Fragenden einsehen und Angebot zur Beantwortung abgeben. 

1.2 Gegenstand dieser Portalbedingungen ist die Nutzung des Portals durch Fragende. 

1.3 Das Angebot des Portals richtet sich aufseiten der Fragenden ausschließlich an Unternehmer, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das Portal ist nicht für Verbraucher bestimmt. Berechtigt zur Nutzung sind damit nur von iX3 akzeptierte Unternehmer und die von Unternehmen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Nutzung des Portals beauftragten Beschäftigten. 

1.4 In diesen Portalbedingungen wird nachfolgend einheitlich der Begriff „Fragende“ unabhängig davon benutzt, ob es sich um Unternehmen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts oder deren Beschäftigte handelt. Vertraglich verpflichtet sind jedoch nur die Unternehmen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts, die iX3 zur Nutzung des Portals zugelassen hat. Diese müssen alle ihre Beschäftigten, die das Portal für sie nutzen und darauf zugreifen sollen, dazu verpflichten, die Bestimmungen dieser Portalbedingungen einzuhalten. Die betreffenden Unternehmen und Körperschaft des öffentlichen Rechts werden durch ihre Beschäftigten vertreten und müssen sich deren Handeln und Wissen zurechnen lassen. 

1.5 iX3 erbringt alle Leistungen im Verhältnis zu Fragenden ausschließlich auf Grundlage dieser Portalbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Fragenden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn iX3 ihrer Geltung nicht widerspricht, es sei denn, sie werden von iX3 ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch iX3 bedeutet keine Anerkennung von Vertragsbedingungen des Fragenden. 

2. Portalleistungen, Online-Hilfe, Änderungen 

2.1 Die Nutzung des Portals setzt eine Registrierung mit Eröffnung eines Benutzerkontos und Anlage eines Nutzerprofils gemäß Ziffer 6 voraus. 

2.2 Entsprechend den jeweils aktuellen technischen Funktionen des Portals können Fragende nach erfolgter Registrierung im Portal ihre Fragen platzieren, um Antwortenden die Möglichkeit zu geben, auf die betreffenden Fragen ein verbindliches Angebot für deren Beantwortung abzugeben (nachfolgend „Beantwortungsangebot“ genannt). Dazu bietet das Portal folgende Leistungen: 

  • Erstellung eines Nutzerprofils des Fragenden 
  • Platzieren von Fragen im Portal  
  • Ermöglichung der Kontaktaufnahme und des inhaltlichen Austauschs zwischen Fragenden und Antwortenden 
  • Einsichtnahme von Beantwortungsangeboten durch Fragende 
  • Beauftragungsfunktion einschließlich Funktion für den Vertragsabschluss  
  • Dokumentation der Aktivitäten im Ticketsystem des Portals

2.3 Bei der Nutzung des Portals stehen den Fragenden Online-Hilfen zur Verfügung, die ihnen die Bedienung des Portals sowie der einzelnen Funktionen erklären und erleichtern sollen. Fragende haben keinen Anspruch auf Online-Hilfen oder technischen Support in einem bestimmten Umfang oder zu bestimmten Zeiten. iX3 kann Verfügbarkeit und Inhalt der Online-Hilfen und des technischen Supports jederzeit nach eigenem Ermessen verändern. 

2.4 Bei dem Portal handelt es sich um ein inhaltlich offenes System, das je nach Bedarf von iX3 weiterentwickelt wird. Die vorstehende Auflistung in Ziffer 2.2 gibt die Leistungen wieder, die das Portal bei Erstellung des vorliegenden Standes der Portalbedingungen umfasst. iX3 behält sich vor, die Leistungen zukünftig anzupassen. Die zwischen Fragenden und Antwortenden abgeschlossenen Beauftragungen bleiben davon unberührt. 

3. Beauftragung und Durchführung  

3.1 Fragende, die im Portal Fragen platziert haben, können aus den eingegangenen Beantwortungsangeboten der Antwortenden einen ihnen geeignet erscheinenden Antwortenden aussuchen. Mit diesem Antwortenden kann der Fragende dann über das Portal einen Vertrag über die Beauftragung abschließen. Das Portal stellt hierzu eine Beauftragungsfunktion zur Verfügung. Vor der Beauftragung eines Beantwortungsangebotes können Fragende mit dem jeweiligen Antwortenden über das Portal Kontakt aufnehmen sowie Fragen und Anforderungen klären. 

3.2 Die Beauftragung kommt als rechtlich bindender Vertrag (siehe dazu auch Ziffern 3.5 ff.) erst nach Durchlaufen des folgenden zweistufigen Annahmeverfahrens zustande:  

3.2.1 In der ersten Stufe erklärt der Fragende dazu im Portal, dass er das Beantwortungsangebot des Antwortenden beauftragen möchte. 

3.2.2 Daraufhin kann der Antwortende in der zweiten Stufe dieses Beauftragungsangebot mittels einer Auftragsbestätigung annehmen und damit den Vertragsabschluss herbeiführen. 

Erteilt der Antwortende die Auftragsbestätigung nicht innerhalb von drei (3) Arbeitstagen (d.h. Montag bis Freitag außer an bundeseinheitlichen Feiertagen), nachdem der Fragende seinen Beauftragungswillen erklärt hat, gilt die Beauftragung als abgelehnt. In einem solchen Fall ist der Fragende nicht mehr an seine Erklärung (Ziffer 3.2.1) gebunden, sondern darin frei, einen anderen Antwortenden zu beauftragen oder seine im Portal platzierte Frage zurückzuziehen oder erneut in der bisherigen oder in abgeänderter Fassung im Portal einzustellen. 

3.3 Beauftragungen kommen alleine zwischen dem beauftragenden Fragenden und dem Antwortenden zustande. Im Hinblick auf die über das Portal abgeschlossenen Beauftragungen sind daher ausschließlich Fragende und Antwortende Vertragspartner; iX3 wird in keinem Fall Vertragspartei dieser Beauftragungen und handelt auch nicht als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von Fragenden und Antwortenden. Die Leistungen von iX3 bestehen nur im Betrieb des Portals sowie der portalgestützten Ermöglichung und Unterstützung der Auftragsanbahnung, -erteilung, -durchführung und -abrechnung. 

3.4 Beantwortet ein Antwortender eine vom Fragenden beauftragte Frage nicht innerhalb von drei (3) Arbeitstagen seit Ablauf des in der Beauftragung vereinbarten Lieferdatums, ist der Fragende berechtigt, von der Beauftragung kostenfrei zurückzutreten und sich gegebenenfalls für einen anderen Antwortenden, der ein Beantwortungsangebot abgegeben hat, zu entscheiden und diesem Antwortenden die Beauftragung nach Maßgabe von Ziffer 3.2 zu erteilen. Alternativ kann der Fragende seine Frage vollständig zurückziehen oder erneut in der bisherigen oder in abgeänderter Fassung im Portal einstellen. 

3.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fragenden und Antwortenden sowie Richtlinien, Policies und sonstige Standardvorgaben gleich welcher Art werden nicht Bestandteil der Beauftragungen. Der Vertragsabschluss erfolgt auf Basis des Vertrages über die Beantwortung von Fragen, der hier eingesehen werden kann. Abgesehen davon entscheiden alleine der Fragende und der Antwortende über die zu vereinbarenden Vertragsbedingungen. Insbesondere können Fragende und Antwortende im Rahmen der Beauftragung die Art und Höhe der monetären Vergütung frei bestimmen. Die Vergütungsvereinbarungen dürfen jedoch nur Geldzahlungen in der Währung Euro (€) vorsehen. Es ist Fragenden untersagt, Vertragsbedingungen zu vereinbaren, die gegen die vorliegenden Portalbedingungen verstoßen, diese aushebeln, ihre Vorgaben abändern oder die Portalbedingungen zu umgehen versuchen. 

3.6 Für die Durchführung von Beauftragungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für die Sach- und Rechtsmängelhaftung des Antwortenden auf ein (1) Jahr beschränkt ist. Erbringt der Antwortende gegenüber dem Fragenden Dienstleistungen, beträgt die Verjährungsfrist für daraus resultierende Pflichtverletzungen ebenfalls ein (1) Jahr. Der Verjährungsbeginn richtet sich jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend von den vorstehenden Verjährungsverkürzungen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, wenn Antwortende Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten oder eine Garantie für die betreffende Beschaffenheit der Leistung übernommen haben oder wenn Antwortende für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften. 

3.7 Sobald der Antwortende den Vertragsabschluss gemäß Ziffer 3.2.2 herbeiführt, wird im Portal der entsprechende Vertrag über die Beantwortung von Fragen generiert, der die Beauftragung und die Vertragsbedingungen dokumentiert. Das generierte Vertragsdokument wird den beteiligten Fragenden und Antwortenden über das Ticketsystem des Portals zur Verfügung gestellt. 

4. Antworten und Arbeitsergebnisse und Ticketsystem 

4.1 Rechtsinhaber der Antworten sowie aller Arbeitsergebnisse, die der Antwortende im Rahmen und anlässlich der Durchführung der Beauftragung erstellt hat, ist gegenüber dem Fragenden der Antwortende. Soweit an den Antworten und Arbeitsergebnissen von Antwortenden Urheber-, Patent-, Design-, Kennzeichen- oder andere Schutzrechte bestehen oder entstanden sind, räumt der Antwortende dem betreffenden Fragenden hieran ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. 

4.2 Das Portal stellt ein Ticketsystem bereit, in dem sämtliche Aktivitäten zwischen Fragenden, Antwortenden und iX3 dokumentiert werden. Die Antworten, die der Antwortende in Erfüllung seiner Beauftragung gibt, sowie alle Arbeitsergebnisse, die der Antwortende im Rahmen und anlässlich der Durchführung der Beauftragung über das Portal übermittelt, werden ebenfalls im Ticketsystem dokumentiert. Fragende und Antwortende haben jeweils Zugriff auf die sie betreffenden Aktivitäten und können sich die dazu gespeicherten Daten aus dem Portal herunterladen, solange sie über ein aktives Benutzerkonto verfügen. Ziffer 10.4 bleibt unberührt. 

5. Umgehungsschutz 

5.1 Solange ein Fragender sich im Portal mit einem Nutzerprofil registriert und sein Benutzerkonto nicht gelöscht hat, darf er das Portal ausschließlich nutzen, um über das Portal seine Fragen zu platzieren und im Falle eines geeinten Beantwortungsangebotes mit dem Antwortenden, der das Beantwortungsangebot abgegeben hat, eine Beauftragung über das Portal abzuschließen. Der Fragende verpflichtet sich ausdrücklich, jegliche Umgehung des Portals zu unterlassen. In diesem Zusammenhang erklärt sich der Fragende insbesondere damit einverstanden, dass die Abrechnung seiner über das Portal beauftragten Leistungen ausschließlich durch iX3 über das Portal abgewickelt wird; Ziffer 13 findet Anwendung. 

5.2 Sollte ein Fragender den in dieser Ziffer 5 vereinbarten Umgehungsschutz verletzen, ist iX3 zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund sowie zur unverzüglichen Sperrung aller dem Fragenden zuzurechnenden Benutzerkonten berechtigt (insbesondere der von Beschäftigten des Fragenden, wenn es sich bei dem Fragenden um keinen Einzelunternehmer handelt). Weitergehend Ansprüche bleiben iX3 ausdrücklich vorbehalten. 

6. Registrierung und Benutzerkonto 

6.1 Ohne Registrierung und Anlage eines Nutzerprofils ist die Nutzung des Portals nicht möglich. Sollen für einen Fragenden mehrere Beschäftigte das Portal nutzen, muss jeder Beschäftigte für sich selbst die Eröffnung eines eigenen Benutzerkontos beantragen. 

6.2 Nach der Beantragung der Eröffnung eines Benutzerkontos erhält jeder Fragende von iX3 eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung des Antrags. Der Registrierungsvorgang wird von iX3 erst eingeleitet, wenn der Fragende den Bestätigungslink in dieser E-Mail angeklickt hat und seine Bestätigung bei iX3 eingegangen ist (sogenanntes Double-opt-in-Verfahren). Mit dieser Bestätigung erklärt der Fragende auch, dass er Inhaber der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse ist und das Benutzerkonto einrichten möchten. Falls die diesbezügliche Bestätigung nicht innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden erfolgt, wird die Beantragung automatisch aus der Datenbank des Portals gelöscht. 

6.3 Im Rahmen der Registrierung muss der Fragende im Portal sein Nutzerprofil mit Identitätsdaten erstellen und darf dabei nur tatsächlich zutreffende, wahre Angaben machen; etwaige sich später ergebende Änderungen sind unverzüglich im Benutzerkonto einzupflegen. Das Nutzerprofil ist für alle Antwortenden, die auf eine Frage des Fragenden ein Beantwortungsangebot abgeben wollen, einsehbar. 

6.4 iX3 ist berechtigt, vor der Erstellung eines Benutzerkontos von Fragenden einen Identitätsnachweis zu verlangen und auf Basis dieser Nachweise nach freiem Ermessen über die Eröffnung eines Benutzerkontos oder eine Ablehnung zu entscheiden. Auf die Registrierung eines Benutzerkontos besteht kein Anspruch. Verbrauchern, d.h. Personen, die die Leistungen des Portals überwiegend weder für ihre gewerbliche noch für ihre selbstständige berufliche Tätigkeit nutzen, richtet iX3 kein Benutzerkonto ein. 

6.5 Der Zugang zum Benutzerkonto ist passwortgeschützt. Dritten dürfen Fragende ihre Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) auf keinen Fall zugänglich machen. Sobald Fragende Kenntnis davon erlangen, dass ein Dritter ihre Zugangsdaten missbräuchlich benutzt, müssen sie iX3 unverzüglich per E-Mail an datenschutz@ix3.services informieren und ihre Zugangsdaten ändern. Fragende sind für alle mit ihren Zugangsdaten vorgenommenen Handlungen und Nutzungen sowie erteilte Beauftragungen verantwortlich. 

6.6 iX3 ist berechtigt, das Benutzerkonto von Fragenden mit sofortiger Wirkung zu sperren oder deren Nutzungsmöglichkeiten einzuschränken, wenn iX3 einen konkreten Verdacht hat, dass Fragende ihr Benutzerkonto oder die Leistungen, die iX3 auf dem Portal anbietet, missbrauchen. Von einem Missbrauch ist insbesondere im Falle einer unzulässigen Nutzung (siehe Ziffer 9), falscher Angaben bei der Registrierung oder im Nutzerprofil sowie des Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten im Umgang mit den Zugangsdaten auszugehen. Darüber hinaus ist iX3 zur Sperrung von Benutzerkonten berechtigt, wenn iX3 den begründeten Verdacht hegt, dass unberechtigte Dritte von Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder sie missbräuchlich benutzen. Die Nutzungssperrung bzw. -einschränkung darf dabei nur so gering wie möglich ausfallen und nur soweit erfolgen, wie es erforderlich ist, um den Missbrauch zu unterbinden. Sobald der Verdacht auf Missbrauch ausgeräumt ist, wird iX3 die Nutzungssperrung bzw. -einschränkung zurücknehmen und den Zugang zum betreffenden Benutzerkonto des Fragenden unverzüglich wieder freigeben. 

6.7 Fragende können ihr Benutzerkonto jederzeit über die Löschfunktion ihres Benutzerkontos löschen. Daneben ist iX3  über Ziffer 6.6 hinaus  berechtigt, Benutzerkonten zu löschen, wenn Fragende es über einen Zeitraum von mehr als zwölf (12) Monaten nicht genutzt haben. Zwischen Antwortenden und Fragenden abgeschlossene Verträge bleiben von der Kontolöschung unberührt. Die Nutzerdaten und sonstigen gespeicherten personenbezogenen Daten werden von iX3 nach Maßgabe der für das Portal geltenden Datenschutzerklärung gesperrt oder gelöscht. 

7. Zugang, technische Voraussetzungen, Absicherung der Portalnutzung 

7.1 Das Portal und die darin für Fragende verfügbaren Funktionen sind für Fragende im Portal nach Mitteilung ihrer Zugangsdaten und korrekter Anmeldung zugänglich. Das Nähere zu den Zugangsdaten regelt Ziffer 8. 

7.2 Die Nutzung des Portals setzt bei Fragenden das Vorhandensein eines Internetzugangs sowie der hierfür erforderlichen handelsüblichen Hard- und Software (insbesondere einen aktuellen Internetbrowser) voraus. 

7.3 iX3 weist Fragende ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung des Internets mit Gefahren verbunden sein kann, die nicht der Kontrolle von iX3 unterliegen. Jeder Fragende hat dafür Sorge zu tragen, dass auf seiner Seite dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen zum Schutz vor Angriffen aus dem Internet (z. B. Firewall, Virenschutzprogramm, usw.) vorhanden sind und regelmäßig aktualisiert werden. 

7.4 iX3 und die Fragenden verpflichten sich, ihre Kommunikationseinrichtungen, die sie für die Nutzung des Portals einsetzen, nach dem jeweiligen Stand der Technik gegen unbefugten Zugriff Dritter, unbefugte Datenübermittlung oder anderen Missbrauch, gegen Datenverlust sowie gegen unbefugte Datenveränderung und -zerstörung zu sichern. Darüber hinaus verpflichten sich die Fragenden, in angemessenem Umfang geänderten technischen Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit Rechnung zu tragen und diese in angemessener Frist umzusetzen. Über entsprechende spezielle Anforderungen des Portals wird iX3 die Fragenden informieren.  

8. Zugangsdaten zum Portal 

8.1 Sämtliche Zugangsdaten zum Portal und seinen Leistungen, insbesondere die Benutzerkennungen und Passwörter, gelten als vertrauliche Informationen. Der Fragende ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erhalten. Die Weitergabe von Zugangsdaten ist auch zum Zweck der Vertretung (z. B. bei Krankheit oder Urlaub) genauso unzulässig wie die Nutzung fremder Zugangsdaten durch andere Beschäftigte, selbst wenn diese über ein eigenes Benutzerkonto verfügen. 

8.2 Der Fragende ist verpflichtet, für die betreffenden von ihm im Rahmen des Portals aktuell genutzten Benutzerkonten unverzüglich bei iX3 eine Löschung bzw. Änderung zu beantragen, wenn  

8.2.1 der Beschäftigte, der vom Fragenden mit der Nutzung des Portals beauftragt war, aus den Diensten des Fragenden ausscheidet, 

8.2.2 ein Beschäftigter, der vom Fragenden mit der Nutzung des Portals beauftragt war, aus sonstigen Gründen nicht weiter zur Nutzung des Portals berechtigt sein soll oder 

8.2.3 ein nicht zur Nutzung des Portals berechtigter Dritter Kenntnis von Zugangsdaten erhalten hat. 

8.3 Nutzt ein Dritter das Portal mit Zugangsdaten des Fragenden, so werden die in diesem Zusammenhang getätigten Handlungen und abgegebenen Erklärungen dem Fragenden zugerechnet. Diese Zurechnung entfällt in dem Umfang, in dem der Fragende nachweisen kann, dass er die Handlungen nicht vorgenommen hat bzw. die Erklärung nicht von ihm stammt und er den Missbrauch der Zugangsdaten nicht zu vertreten hat. 

9. Unzulässige Nutzung  

9.1 Fragende sind nicht berechtigt, das Portal oder einzelne Funktionen des Portals Dritten zugänglich zu machen.  

9.2 Die Nutzung der im Portal zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Unterlagen unterliegt den einschlägigen Lizenzbedingungen, auf die dafür im Portal jeweils verwiesen wird. Soweit iX3 für solche Daten, Informationen und Unterlagen im Portal keine Lizenzbedingungen angibt, räumen iX3 bzw. die Rechteinhaber daran auch keine Nutzungs-, Eigentums- oder sonstigen Rechte ein. Insbesondere erhalten Fragende keine Rechte an Firmennamen, Urheberrechten und an gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Marken und eingetragenen Designs. 

9.3 Daten, Informationen und Unterlagen, die nicht erforderlich sind, um die mit iX3 vereinbarten Geschäftsvorfälle im Portal abzuwickeln, dürfen nicht in das Portal eingespielt werden. Ebenso dürfen im Portal zugängliche Daten, Informationen und Unterlagen außerhalb des Portals ausschließlich zur Anbahnung und Durchführung von Beauftragungen zwischen dem Antwortenden und dem Fragenden sowie zur Durchführung der zwischen dem Fragenden und iX3 bestehenden Geschäftsbeziehung gespeichert und genutzt werden. 

9.4 Der Fragende darf keine Informationen, Programme oder andere datenschutzrechtlich, urheberrechtlich oder anderweitig durch gewerbliche, persönlichkeitsrechtliche oder sonstige Schutzrechte geschützten Daten, Informationen und Unterlagen in oder über das Portal übermitteln, ohne hierzu über die erforderlichen Rechte zu verfügen. Gleichermaßen ist es dem Fragenden untersagt, verbotene Informationen, Programme, Materialien oder Daten (z.B. terroristische, kinderpornografische oder rassistische Inhalte) in oder über das Portal zu übermitteln. 

10. Umgang mit Kundendaten 

10.1 iX3 ist befugt, im Rahmen der Vertragsdurchführung vom Fragenden in oder über das Portal übermittelte Daten (nachfolgend „Kundendaten“ genannt) dort zu verarbeiten und zu nutzen. Der Fragende übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass alle betroffenen Kundendaten von iX3 im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet und genutzt werden dürfen. iX3 erkennt an, dass die Kundendaten im Verhältnis zum Fragenden jederzeit dem Fragenden zustehen. Soweit Kundendaten personenbezogene Daten enthalten und iX3 diese als Auftragsverarbeiter verarbeitet, ist der Fragende gegenüber iX3 Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. 

10.2 Das Portal wertet die Kundendaten dahin gehend aus, herauszufinden, welche fachlichen, technischen und organisatorischen Interessen bei Fragenden bestehen. iX3 darf die Auswertungen kommerziell verwenden, um sie potenziellen Anbietern in einer von iX3 nach billigem Ermessen bestimmten Art und Weise bereitzustellen, damit diese potenziellen Anbieter die Auswertungen im Produktmanagement und für Werbezwecke gegenüber potenziellen Interessenten nutzen können (z.B. indem sie im Portal Werbung schalten oder potenzielle Interessenten im Wege der Direktansprache kontaktieren; die Verantwortung für die Zulässigkeit der Kontaktaufnahme verbleibt bei den Anbietern). In diese Auswertungen bezieht iX3 weder personenbezogene Daten aus den Benutzerkonten und noch Antworten der Antwortenden sowie Arbeitsergebnisse, die Antwortende im Rahmen und anlässlich der Durchführung von Beauftragung erstellt haben, ein. 

10.3 iX3 ist verpflichtet, mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand dafür zu sorgen, dass die Integrität der Kundendaten geschützt und diese sorgfältig verwaltet werden. Dabei wird iX3 mindestens branchenübliche Sicherheitsstandards und Backup-Prozeduren anwenden. Die Kundendaten müssen logisch von den Kundendaten aller anderen Fragenden und Antwortenden getrennt werden. 

10.4 iX3 wird dem Fragenden bei Vertragsende ermöglichen, die gegebenenfalls noch in seinem Benutzerkonto im Portal gespeicherten Kundendaten herunterzuladen. Dem Fragenden wird für das Herunterladen eine Frist von einem Monat ab Vertragsende eingeräumt. Danach ist iX3 verpflichtet, alle Kundendaten des Fragenden im Portal unwiederbringlich und vollständig zu löschen. Der Fragende hat keinen Anspruch auf eine über die vorstehende Monatsfrist hinausgehende Speicherung der Kundendaten durch iX3. iX3 wird die Kundendaten jedoch über das Vertragsende hinaus speichern, soweit und solange sie dazu verpflichtet ist (z. B. im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder abweichender Vereinbarungen) bzw. der Streit über offene Zahlungen zwischen Fragenden und Antwortenden ungeklärt ist; die Kundendaten werden in solchen Fällen für die Verarbeitung zu anderen Zwecken jedoch gesperrt. 

11. Verfügbarkeit und Störungen des Portals 

11.1 iX3 gewährleistet bezogen auf das Kalenderjahr eine Verfügbarkeit des Portals von 95 % p.a. Als Messpunkt für die vereinbarte Verfügbarkeit wird der Ausgangsport am Übergaberouter in dem von iX3 für den Betrieb des Portals genutzten Rechenzentrum vereinbart. Die Verfügbarkeitsberechnung erfolgt auf kalenderjährlicher Basis. 

11.2 Die Betriebszeit des Portals läuft von Montag bis Sonntag von 00.00 bis 24.00 Uhr (d. h. 24 / 7). 

11.3 Wenn der Fragende feststellt, dass das Portal nicht verfügbar ist oder dass das Portal Sicherheitslücken aufweist, ist er verpflichtet, iX3 darüber zu informieren, sobald der Fragende das Verfügbarkeits- oder Sicherheitsproblem erkennt. Der Fragende unterrichtet iX3 zudem unverzüglich über aufgetretene Störungen. Er wird iX3 unentgeltlich im Rahmen des Zumutbaren bei der Eingrenzung und Beseitigung von Störungen unterstützen, insbesondere auf Wunsch von iX3 die ihm zur Verfügung stehenden zweckdienlichen Informationen überlassen. 

11.4 Meldungen von Störungen des Portals durch Fragende werden von iX3 während ihrer üblichen Bürozeit telefonisch entgegengenommen. Im Übrigen werden Störungsmeldungen per E-Mail oder Ticketsystem des Portals jederzeit (d. h. 24 / 7) angenommen. Die Kommunikation muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 

11.5 Der Fragende meldet Störungen des Portals unverzüglich  per E-Mail an support@ix3.services. 

11.6 Störungsmeldungen werden von iX3 in ihrem Ticketsystem erfasst und mit einer eindeutigen Ticket-ID versehen. Die Ticket-ID gewährleistet eine eindeutige Zuordnung des Tickets während des laufenden Bearbeitungsprozesses und für mögliche Rückfragen. 

12. Verjährung von Ansprüchen 

12.1 Die Verjährungsfrist für Pflichtverletzungen, die aus von iX3 gegenüber dem Fragenden erbrachten Dienstleistungen resultieren, beträgt ein (1) Jahr. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

12.2 Abweichend von Ziffer 12.1 gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, wenn iX3 Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten oder eine Garantie für die betreffende Beschaffenheit der Leistung übernommen hat oder wenn iX3 für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. 

13. Vergütung, Abrechnung und Zahlungsabwicklung 

13.1 Die Nutzung des Portals ist für Fragende kostenfrei.  

13.2 Die Abrechnung der von den Antwortenden erbrachten Leistungen erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal. Der Antwortende stellt iX3 über sein Benutzerkonto alle für die Abrechnung erforderlichen Daten, Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Aus diesen Daten, Informationen und Unterlagen generiert iX3 im Portal eine Rechnung und stellt sie über das Portal dem Fragenden zu. Der Fragende muss die Rechnung mit einem Zahlungsziel von vierzehn (14) Kalendertagen begleichen. Die Frist beginnt mit Zustellung der jeweiligen Rechnung.  

13.3 iX3 stellt die Rechnung gegenüber den beauftragenden Fragenden innerhalb von einer (1) Woche, nachdem entweder (i) der Fragende im Portal bestätigt hat, dass die Beauftragung vertragsgemäß durchgeführt wurde, oder nachdem (ii) der Antwortende im Portal bestätigt hat, dass er die Beauftragung vertragsgemäß durchgeführt hat und der Fragende nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach dieser Bestätigung im Portal der behaupteten vertragsgemäßen Durchführung widerspricht. Für die Rechnungsstellung durch iX3 ist der Eintritt des früheren der beiden vorstehenden Ereignisse (i) bzw. (ii) entscheidend.  

14. Geltungsdauer und Kündigung 

14.1 Die vorliegenden Portalbedingungen gelten, sobald der Fragende im Portal die Registrierung eines Benutzerkontos beantragt hat und solange dieses Benutzerkonto besteht bzw. bis von iX3 die Eröffnung abgelehnt wird. Die Nutzungsmöglichkeit des Portals durch den Fragende beginnt mit der Erfüllung der in Ziffer 7.1 aufgeführten Voraussetzungen. 

14.2 Das mit den vorliegenden Portalbedingungen begründete Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat ordentlich gekündigt werden. 

14.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

15. Pflichten bei Beendigung der bestehenden Vertragsbeziehung 

15.1 Der Fragende ist verpflichtet, unverzüglich nach Beendigung des zwischen ihm und iX3 bestehenden Vertrages über die Portalnutzung die weitere Verarbeitung aller im Rahmen der Nutzung des Portals erhaltenen Daten, Informationen und Unterlagen zu unterlassen. Der Fragende wird diese Daten, Informationen und Unterlagen von allen Systemen oder sonstigen Datenträgern, auf denen er sie gespeichert hat, unwiederbringlich löschen sowie sämtliche materiellen und immateriellen Kopien und Ausdrucke hiervon vernichten und den Vollzug dieser Maßnahmen auf Anforderung von iX3 dieser gegenüber schriftlich bestätigen. Ausnahmen hiervon sind nur mit schriftlicher Zustimmung von iX3 möglich.  

15.2 Die in Ziffer 15.1 bestimmte Verpflichtung gilt nicht, solange und soweit der Fragende aus gesetzlichen Gründen zur Aufbewahrung vorgeschriebener Daten, Informationen und Unterlagen verpflichtet ist oder entsprechende Daten, Informationen und Unterlagen zur Durchsetzung seiner gegen iX3 oder Antwortende, die er über das Portal beauftragt hatte, bestehenden Ansprüche benötigt. Auch in diesen Fällen gilt aber weiterhin die in Ziffer 16 bestimmte Geheimhaltungsverpflichtung. 

15.3 Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Arbeitsergebnisse, die Antwortende Fragenden in Erfüllung der jeweiligen Beauftragung zur Verfügung gestellt haben, selbstverständlich nicht unter die Löschpflicht bzw. die Pflicht zur Nutzungsunterlassung aus Ziffer 15.1 fallen, sondern bei den Fragenden verbleiben. Ziffer 4.1 findet weiter Anwendung. 

16. Geheimhaltungsverpflichtung 

16.1 Im Rahmen der Nutzung des Portals erhalten Fragende Zugang zu vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen von iX3 und Antwortenden (nachfolgend zusammenfassend „vertrauliche Informationen“ genannt). Als vertrauliche Informationen sind insbesondere die Zugangsdaten zum Portal sowie sämtliche Daten, Informationen und Unterlagen von Antwortenden und über Antwortende anzusehen, soweit solche Daten, Informationen und Unterlagen nicht in den Anwendungsbereich der Ziffern 15.3 oder 16.3 fallen.  

16.2 Der Fragende verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen während der Gewährung der Nutzungsmöglichkeit des Portals und auch über die Beendigung dieser Portalbedingungen hinaus unbefristet vertraulich zu behandeln, vor unbefugter Weitergabe und Verwendung zu schützen und in keiner Form unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Der Fragende wird die vertraulichen Informationen ausschließlich nutzen, um Beantwortungsangebote einzuholen und Antwortende zu beauftragen. 

16.3 Keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Portalbedingungen sind Informationen, 

16.3.1 die ohne Verschulden des Fragenden öffentlich bekannt werden; 

16.3.2 die der Fragende ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht von einem Dritten erhält; 

16.3.3 in deren rechtmäßigen Besitz der Fragende bereits vor der Offenbarung über das Portal gewesen ist und die weder direkt noch indirekt von iX3 bzw. dem Antwortenden beschafft wurden; 

16.3.4 die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen offen gelegt werden müssen, vorausgesetzt, der Fragende informiert iX3 bzw. den betreffenden Antwortenden unverzüglich in schriftlicher Form von einer derartigen Anforderung und räumt iX3 bzw. dem betreffenden Antwortenden, soweit rechtlich zulässig, eine ausreichende Frist ein, um einer derartigen Forderung zu widersprechen. 

16.4 Zur Erfüllung der vorstehenden Geheimhaltungsverpflichtungen wird der Fragende alle seine Beschäftigten, die im Portal über ein Benutzerkonto registriert sind, schriftlich zur Einhaltung der sich aus diesen Portalbedingungen ergebenden Geheimhaltungspflichten verpflichten. 

17. Datenschutz 

17.1 Der Fragende und iX3 verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.  

17.2 Falls und soweit iX3 für den Fragenden als Auftragsverarbeiter tätig wird, wird iX3 personenbezogene Daten nur für vertraglich vereinbarte Zwecke im Rahmen der Portalbedingungen und aufgrund anderer schriftlicher Weisungen des Fragenden und nur unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten. Die maßgeblichen Regelungen zur Auftragsverarbeitung sind in der Vereinbarung über Auftragsverarbeitung enthalten, die einen wesentlichen Bestandteil der vorliegenden Portalbedingungen bildet und im Falle von Widersprüchen und Unklarheiten für den Datenschutz und insbesondere die Auftragsverarbeitung vorrangig vor den sonstigen Regelungen dieser Portalbedingungen gilt. 

17.3 iX3 gewährleistet, dass sie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nur Personal einsetzt, das im Sinne von Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO zur Vertraulichkeit verpflichtet ist oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt. 

18 Haftung 

18.1 iX3 haftet bei Vorsatz, Arglist, Übernahme einer Garantie für die betreffende Beschaffenheit der Leistung, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

18.2 Sofern iX3 grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

18.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet iX3 gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, d. h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung des Portals überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fragende regelmäßig vertraut und vertrauen darf (z.B. Pflicht zur Bereitstellung mangelfreier Leistungen im Portal). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.  

18.4 Im Falle der Haftung von iX3 ist ein Mitverschulden des Fragenden angemessen zu berücksichtigen.  

18.5 Soweit die Haftung nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 18.2 und 18.3 auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, geht iX3 davon aus, dass pro Schadensfall fünftausend Euro (5.000 €) ausreichend sind, um im Schadensfall den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden abzudecken. Sollte dieser Betrag zur Abdeckung des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens nicht ausreichen, wird der Fragende iX3 darauf in Textform hinweisen, damit eine entsprechende Anpassung der Haftungssummen durch die Vertragspartner erfolgen und iX3 das höhere Risiko ggf. durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abdecken kann. 

18.6 Die in dieser Ziffer 18 vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von iX3. 

18.7 Die Regelungen dieser Ziffer 18 finden entsprechend Anwendung, wenn iX3 anstelle von Schadensersatz Aufwendungsersatz zu leisten hat. 

18.8 Weitergehende als die ausdrücklich genannten Haftungsansprüche des Fragenden auf Schaden- oder Aufwendungsersatz sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Haftung ohne Verschulden. 

19. Vollständigkeit der Portalbedingungen, salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Rechtswahl 

19.1 Diese Portalbedingungen enthalten alle für die Nutzung des Portals betreffenden Vereinbarungen der Vertragspartner. Frühere, den gleichen Regelungsgegenstand betreffende Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden oder Zusagen habe keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Portalbedingungen bedürfen der Schriftform. 

19.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Portalbedingungen ungültig, unwirksam oder gemäß gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzen undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige oder für ungültig erklärte Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung bzw. für ungültig erklärten Bestimmung am nächsten kommt. 

19.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Portalbedingungen ist Heidelberg am Neckar. 

19.4 Die vorliegenden Portalbedingungen unterliegen, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Allgemeine Portalbedingungen (Antwortende) der iX3 GmbH, Walldorf 

 (Stand 01.01.2023, nachfolgend „Portalbedingungen“ genannt) 

1. Anwendungsbereich 

1.1. Die iX3 GmbH, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf, Deutschland (nachfolgend „iX3“ genannt) bietet Fragenden und Antwortenden mit www.aquga.com ein Online-Portal (nachfolgend kurz „Portal“ genannt), auf dem Fragende für das Unternehmen, für das sie arbeiten, Fragen zu bestimmten, kategorisierten Themenbereichen einstellen und Antwortende suchen können, die die Fragen gegen Entgelt kompetent und zeitnah beantworten. Antwortende wiederum können Fragen der Fragenden einsehen und Angebot zur Beantwortung abgeben. 

1.2 Gegenstand dieser Portalbedingungen ist die Nutzung des Portals durch Antwortende. 

1.3 Das Angebot des Portals richtet sich aufseiten der Antwortenden ausschließlich an Unternehmer, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für die Zulassung zum Portal ist ein Qualifikationsnachweis in einem oder mehreren der kategorisierten Themenbereiche des Portals erforderlich. Das Portal ist nicht für Verbraucher bestimmt. Berechtigt zur Nutzung sind damit nur qualifizierte, von iX3 akzeptierte Unternehmer und die von Unternehmen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Nutzung des Portals beauftragten Beschäftigten. 

1.4 In diesen Portalbedingungen wird nachfolgend einheitlich der Begriff „Antwortende“ unabhängig davon benutzt, ob es sich um Unternehmen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts oder deren Beschäftigte handelt. Vertraglich verpflichtet sind jedoch nur die Unternehmen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts, die iX3 zur Nutzung des Portals zugelassen hat. Diese müssen alle ihre Beschäftigten, die das Portal für sie nutzen und darauf zugreifen sollen, dazu verpflichten, die Bestimmungen dieser Portalbedingungen einzuhalten. Die betreffenden Unternehmen und Körperschaft des öffentlichen Rechts werden durch ihre Beschäftigten vertreten und müssen sich deren Handeln und Wissen zurechnen lassen. 

1.5 iX3 erbringt alle Leistungen im Verhältnis zu Antwortenden ausschließlich auf Grundlage dieser Portalbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Antwortenden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn iX3 ihrer Geltung nicht widerspricht, es sei denn, sie werden von iX3 ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch iX3 bedeutet keine Anerkennung von Vertragsbedingungen des Antwortenden. 

2. Portalleistungen, Online-Hilfe, Änderungen 

2.1 Die Nutzung des Portals setzt eine Registrierung mit Eröffnung eines Benutzerkontos und Anlage eines Nutzerprofils gemäß Ziffer 6 sowie für Auszahlungszwecke ein Konto bei dem in Ziffer 13.2 benannten Zahlungsdienstleister, der für iX3 die Zahlungsabwicklung übernimmt, voraus.  

2.2 Entsprechend den jeweils aktuellen technischen Funktionen des Portals können Antwortende nach erfolgter Registrierung Fragenden ein verbindliches Angebot für die Beantwortung ihrer Fragen unterbreiten (nachfolgend „Beantwortungsangebot“ genannt). Dazu bietet das Portal folgende Leistungen: 

     

      • Erstellung eines Nutzerprofils des Antwortenden 

      • Zugriff der Antwortenden auf die im Portal zugänglichen Fragen der Fragenden 

      • Ermöglichung der Kontaktaufnahme und des inhaltlichen Austauschs zwischen Fragenden und Antwortenden 

      • Ermöglichung der Einstellung von Beantwortungsangeboten durch Antwortende 

        • Beauftragungsfunktion einschließlich Funktion für den Vertragsabschluss  

        • Dokumentation der Aktivitäten im Ticketsystem des Portals 

        • treuhänderische Abrechnung der erbrachten Leistungen 

      2.3 Bei der Nutzung des Portals stehen den Antwortenden Online-Hilfen zur Verfügung, die ihnen die Bedienung des Portals sowie der einzelnen Funktionen erklären und erleichtern sollen. Antwortende haben keinen Anspruch auf Online-Hilfen oder technischen Support in einem bestimmten Umfang oder zu bestimmten Zeiten. iX3 kann Verfügbarkeit und Inhalt der Online-Hilfen und des technischen Supports jederzeit nach eigenem Ermessen verändern. 

      2.4 Bei dem Portal handelt es sich um ein inhaltlich offenes System, das je nach Bedarf von iX3 weiterentwickelt wird. Die vorstehende Auflistung in Ziffer 2.2 gibt die Leistungen wieder, die das Portal bei Erstellung des vorliegenden Standes der Portalbedingungen umfasst. iX3 behält sich vor, die Leistungen zukünftig anzupassen. Die zwischen Fragenden und Antwortenden abgeschlossenen Beauftragungen bleiben davon unberührt. 

      3. Beauftragung und Durchführung  

      3.1 Fragende, die im Portal Fragen platziert haben, können aus den eingegangenen Beantwortungsangeboten der Antwortenden einen ihnen geeignet erscheinenden Antwortenden aussuchen. Mit diesem Antwortenden kann der Fragende dann über das Portal einen Vertrag über die Beauftragung abschließen. Das Portal stellt hierzu eine Beauftragungsfunktion zur Verfügung. Vor der Abgabe eines Beantwortungsangebotes können Antwortende mit dem jeweiligen Fragenden über das Portal Kontakt aufnehmen sowie Fragen und Anforderungen klären. 

      3.2 Die Beauftragung kommt als rechtlich bindender Vertrag (siehe dazu auch Ziffern 3.5 ff.) erst nach Durchlaufen des folgenden zweistufigen Annahmeverfahrens zustande:  

      3.2.1 In der ersten Stufe erklärt der Fragende im Portal, dass er das Beantwortungsangebot des Antwortenden beauftragen möchte. 

      3.2.2 Daraufhin kann der Antwortende in der zweiten Stufe dieses Beauftragungsangebot mittels einer Auftragsbestätigung annehmen und damit den Vertragsabschluss herbeiführen. 

      Erteilt der Antwortende die Auftragsbestätigung nicht innerhalb von drei (3) Arbeitstagen (d.h. Montag bis Freitag außer an bundeseinheitlichen Feiertagen), nachdem der Fragende seinen Beauftragungswillen erklärt hat, gilt die Beauftragung als abgelehnt. In einem solchen Fall ist der Fragende nicht mehr an seine Erklärung (Ziffer 3.2.13.2.1) gebunden, sondern darin frei, einen anderen Antwortenden zu beauftragen oder seine im Portal platzierte Frage zurückzuziehen oder erneut in der bisherigen oder in abgeänderter Fassung im Portal einstellen. 

      3.3 Beauftragungen kommen alleine zwischen dem Antwortenden und dem beauftragenden Fragenden zustande. Im Hinblick auf die über das Portal abgeschlossenen Beauftragungen sind daher ausschließlich Fragende und Antwortende Vertragspartner; iX3 wird in keinem Fall Vertragspartei dieser Beauftragungen und handelt auch nicht als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von Antwortenden und Fragenden. Die Leistungen von iX3 bestehen nur im Betrieb des Portals sowie der portalgestützten Ermöglichung und Unterstützung der Auftragsanbahnung, -erteilung, -durchführung und -abrechnung. 

      3.4 Beantwortet ein Antwortender eine vom Fragenden beauftragte Frage nicht innerhalb von drei (3) Arbeitstagen seit Ablauf des in der Beauftragung vereinbarten Lieferdatums, ist der Fragende berechtigt, von der Beauftragung kostenfrei zurückzutreten und sich gegebenenfalls für einen anderen Antwortenden, der ein Beantwortungsangebot abgegeben hat, zu entscheiden und diesem Antwortenden die Beauftragung nach Maßgabe von Ziffer 3.2 zu erteilen. Alternativ kann der Fragende seine Frage vollständig zurückziehen oder erneut in der bisherigen oder in abgeänderter Fassung im Portal einstellen. 

      3.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fragenden und Antwortenden sowie Richtlinien, Policies und sonstige Standardvorgaben gleich welcher Art werden nicht Bestandteil der Beauftragungen. Der Vertragsabschluss erfolgt auf Basis des Vertrages über die Beantwortung von Fragen, der hier eingesehen werden kann. Abgesehen davon entscheiden alleine der Fragende und der Antwortende über die zu vereinbarenden Vertragsbedingungen. Insbesondere können Fragende und Antwortende im Rahmen der Beauftragung die Art und Höhe der monetären Vergütung frei bestimmen. Die Vergütungsvereinbarungen dürfen jedoch nur Geldzahlungen in der Währung Euro (€) vorsehen. Es ist Antwortenden untersagt, Vertragsbedingungen zu vereinbaren, die gegen die vorliegenden Portalbedingungen verstoßen, diese aushebeln, ihre Vorgaben abändern oder die Portalbedingungen zu umgehen versuchen. 

      3.6 Für die Durchführung von Beauftragungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für die Sach- und Rechtsmängelhaftung des Antwortenden auf ein (1) Jahr beschränkt ist. Erbringt der Antwortende gegenüber dem Fragenden Dienstleistungen, beträgt die Verjährungsfrist für daraus resultierende Pflichtverletzungen ebenfalls ein (1) Jahr. Der Verjährungsbeginn richtet sich jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend von den vorstehenden Verjährungsverkürzungen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, wenn Antwortende Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten oder eine Garantie für die betreffende Beschaffenheit der Leistung übernommen haben oder wenn Antwortende für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften. 

      3.7 Sobald der Antwortende den Vertragsabschluss gemäß Ziffer 3.2.2 herbeiführt, wird im Portal der entsprechende Vertrag über die Beantwortung von Fragen generiert, der die Beauftragung und die Vertragsbedingungen dokumentiert. Das generierte Vertragsdokument wird den beteiligten Fragenden und Antwortenden über das Ticketsystem des Portals zur Verfügung gestellt. 

      4. Antworten, Arbeitsergebnisse und Ticketsystem 

      4.1 Rechtsinhaber der Antworten sowie aller Arbeitsergebnisse, die der Antwortende im Rahmen und anlässlich der Durchführung der Beauftragung erstellt hat, ist gegenüber dem Fragenden der Antwortende. Soweit an den Antworten und Arbeitsergebnissen von Antwortenden Urheber-, Patent-, Design-, Kennzeichen- oder andere Schutzrechte bestehen oder entstanden sind, räumt der Antwortende dem betreffenden Fragenden hieran ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. 

      4.2 Das Portal stellt ein Ticketsystem bereit, in dem sämtliche Aktivitäten zwischen Fragenden, Antwortenden und iX3 dokumentiert werden. Die Antworten, die der Antwortende in Erfüllung seiner Beauftragung gibt, sowie alle Arbeitsergebnisse, die der Antwortende im Rahmen und anlässlich der Durchführung der Beauftragung über das Portal übermittelt, werden ebenfalls im Ticketsystem dokumentiert. Fragende und Antwortende haben jeweils Zugriff auf die sie betreffenden Aktivitäten und können sich die dazu gespeicherten Daten aus dem Portal herunterladen, solange sie über ein aktives Benutzerkonto verfügen. Ziffer 10.4 bleibt unberührt. 

      5. Umgehungsschutz 

      5.1 Solange ein Antwortender sich im Portal mit einem Nutzerprofil registriert und sein Benutzerkonto nicht gelöscht hat, darf er von Fragenden im Portal platzierte Fragen ausschließlich nutzen, um über das Portal ein Beantwortungsangebot abzugeben und mit dem betreffenden Fragenden eine Beauftragung über das Portal abzuschließen. Der Antwortende verpflichtet sich ausdrücklich, jegliche Umgehung des Portals zu unterlassen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Antwortende insbesondere, die Abrechnung seiner über das Portal beauftragten Leistungen ausschließlich durch iX3 über das Portal abrechnen und sich vergüten zu lassen; Ziffer 13 findet Anwendung. 

      5.2 Sollte ein Antwortender den in dieser Ziffer 5 vereinbarten Umgehungsschutz verletzen, ist iX3 zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund sowie zur unverzüglichen Sperrung aller dem Antwortenden zuzurechnenden Benutzerkonten berechtigt (insbesondere der von Beschäftigten des Antwortenden, wenn es sich bei dem Antwortenden um keinen Einzelunternehmer handelt). Weitergehend Ansprüche bleiben iX3 ausdrücklich vorbehalten. 

      6. Registrierung und Benutzerkonto 

      6.1 Ohne Registrierung und Anlage eines Nutzerprofils ist die Nutzung des Portals nicht möglich. Sollen für einen Antwortenden mehrere Beschäftigte das Portal nutzen, muss jeder Beschäftigte für sich selbst die Eröffnung eines eigenen Benutzerkontos beantragen. Für die Nutzung des Portals ist es zudem erforderlich, dass der Antwortende in seinem Benutzerkonto für Zwecke der Vergütungsauszahlung die Kontodaten des Kontos hinterlegt, das er bei dem von iX3 beauftragten Zahlungsdienstleister eingerichtet hat (siehe dazu Ziffer 13.2). 

      6.2 Nach der Beantragung der Eröffnung eines Benutzerkontos erhält jeder Antwortende von iX3 eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung des Antrags. Der Registrierungsvorgang wird von iX3 erst eingeleitet, wenn der Antwortende den Bestätigungslink in dieser E-Mail angeklickt hat und seine Bestätigung bei iX3 eingegangen ist (sogenanntes Double-opt-in-Verfahren). Mit dieser Bestätigung erklärt der Antwortende auch, dass er Inhaber der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse ist und das Benutzerkonto einrichten möchten. Falls die diesbezügliche Bestätigung nicht innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden erfolgt, wird die Beantragung automatisch aus der Datenbank des Portals gelöscht. 

      6.3 Im Rahmen der Registrierung muss der Antwortende im Portal sein Nutzerprofil mit Identitäts- und Qualifikationsdaten erstellen und darf dabei nur tatsächlich zutreffende, wahre Angaben machen; etwaige sich später ergebende Änderungen sind unverzüglich im Benutzerkonto einzupflegen. Das Nutzerprofil ist für alle Fragenden einsehbar. 

      6.4 iX3 ist berechtigt, vor der Erstellung eines Benutzerkontos von Antwortenden einen Qualifikationsnachweis gemäß Ziffer 1.3 sowie einen Identitätsnachweis zu verlangen und auf Basis dieser Nachweise nach freiem Ermessen über die Eröffnung eines Benutzerkontos oder eine Ablehnung zu entscheiden. Auf die Registrierung eines Benutzerkontos besteht kein Anspruch. Verbrauchern, d.h. Personen, die die Leistungen des Portals überwiegend weder für ihre gewerbliche noch für ihre selbstständige berufliche Tätigkeit nutzen, richtet iX3 kein Benutzerkonto ein. 

      6.5 Der Zugang zum Benutzerkonto ist passwortgeschützt. Dritten dürfen Antwortende ihre Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) auf keinen Fall zugänglich machen. Sobald Antwortende Kenntnis davon erlangen, dass ein Dritter ihre Zugangsdaten missbräuchlich benutzt, müssen sie iX3 unverzüglich per E-Mail an datenschutz@ix3.services informieren und ihre Zugangsdaten ändern. Antwortende sind für alle mit ihren Zugangsdaten vorgenommenen Handlungen und Nutzungen sowie angenommene Beauftragungen verantwortlich. 

      6.6 iX3 ist berechtigt, das Benutzerkonto von Antwortenden mit sofortiger Wirkung zu sperren oder deren Nutzungsmöglichkeiten einzuschränken, wenn iX3 einen konkreten Verdacht hat, dass Antwortende ihr Benutzerkonto oder die Leistungen, die iX3 auf dem Portal anbietet, missbrauchen. Von einem Missbrauch ist insbesondere im Falle einer unzulässigen Nutzung (siehe Ziffer 9), falscher Angaben bei der Registrierung oder im Nutzerprofil sowie des Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten im Umgang mit den Zugangsdaten auszugehen. Darüber hinaus ist iX3 zur Sperrung von Benutzerkonten berechtigt, wenn iX3 den begründeten Verdacht hegt, dass unberechtigte Dritte von Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder sie missbräuchlich benutzen. Die Nutzungssperrung bzw. -einschränkung darf dabei nur so gering wie möglich ausfallen und nur soweit erfolgen, wie es erforderlich ist, um den Missbrauch zu unterbinden. Sobald der Verdacht auf Missbrauch ausgeräumt ist, wird iX3 die Nutzungssperrung bzw. -einschränkung zurücknehmen und den Zugang zum betreffenden Benutzerkonto des Antwortenden unverzüglich wieder freigeben. 

      6.7 Antwortende können ihr Benutzerkonto jederzeit über die Löschfunktion ihres Benutzerkontos löschen. Daneben ist iX3  über Ziffer 6.6 hinaus  berechtigt, Benutzerkonten zu löschen, wenn Antwortende es über einen Zeitraum von mehr als zwölf (12) Monaten nicht genutzt haben. Zwischen Antwortenden und Fragenden abgeschlossene Verträge bleiben von der Kontolöschung unberührt. Die Nutzerdaten und sonstigen gespeicherten personenbezogenen Daten werden von iX3 nach Maßgabe der für das Portal geltenden Datenschutzerklärung gesperrt oder gelöscht. 

      7. Zugang, technische Voraussetzungen, Absicherung der Portalnutzung 

      7.1 Das Portal und die darin für Antwortende verfügbaren Funktionen sind für Antwortende im Portal nach Mitteilung ihrer Zugangsdaten und korrekter Anmeldung zugänglich. Das Nähere zu den Zugangsdaten regelt Ziffer 8.  

      7.2 Die Nutzung des Portals setzt bei Antwortenden das Vorhandensein eines Internetzugangs sowie der hierfür erforderlichen handelsüblichen Hard- und Software (insbesondere einen aktuellen Internetbrowser) voraus. 

      7.3 iX3 weist Antwortende ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung des Internets mit Gefahren verbunden sein kann, die nicht der Kontrolle von iX3 unterliegen. Jeder Antwortende hat dafür Sorge zu tragen, dass auf seiner Seite dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen zum Schutz vor Angriffen aus dem Internet (z. B. Firewall, Virenschutzprogramm, usw.) vorhanden sind und regelmäßig aktualisiert werden. 

      7.4 iX3 und die Antwortenden verpflichten sich, ihre Kommunikationseinrichtungen, die sie für die Nutzung des Portals einsetzen, nach dem jeweiligen Stand der Technik gegen unbefugten Zugriff Dritter, unbefugte Datenübermittlung oder anderen Missbrauch, gegen Datenverlust sowie gegen unbefugte Datenveränderung und -zerstörung zu sichern. Darüber hinaus verpflichten sich die Antwortenden, in angemessenem Umfang geänderten technischen Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit Rechnung zu tragen und diese in angemessener Frist umzusetzen. Über entsprechende spezielle Anforderungen des Portals wird iX3 die Antwortenden informieren.  

      8. Zugangsdaten zum Portal 

      8.1 Sämtliche Zugangsdaten zum Portal und seinen Leistungen, insbesondere die Benutzerkennungen und Passwörter, gelten als vertrauliche Informationen. Der Antwortende ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erhalten. Die Weitergabe von Zugangsdaten ist auch zum Zweck der Vertretung (z. B. bei Krankheit oder Urlaub) genauso unzulässig wie die Nutzung fremder Zugangsdaten durch andere Beschäftigte, selbst wenn diese über ein eigenes Benutzerkonto verfügen. 

      8.2 Der Antwortende ist verpflichtet, für die betreffenden von ihm im Rahmen des Portals aktuell genutzten Benutzerkonten unverzüglich bei iX3 eine Löschung bzw. Änderung zu beantragen, wenn  

      8.2.1 der Beschäftigte, der vom Antwortenden mit der Nutzung des Portals beauftragt war, aus den Diensten des Antwortenden ausscheidet, 

      8.2.2 ein Beschäftigter, der vom Antwortenden mit der Nutzung des Portals beauftragt war, aus sonstigen Gründen nicht weiter zur Nutzung des Portals berechtigt sein soll oder 

      8.2.3 ein nicht zur Nutzung des Portals berechtigter Dritter Kenntnis von Zugangsdaten erhalten hat. 

      8.3 Nutzt ein Dritter das Portal mit Zugangsdaten des Antwortenden, so werden die in diesem Zusammenhang getätigten Handlungen und abgegebenen Erklärungen dem Antwortenden zugerechnet. Diese Zurechnung entfällt in dem Umfang, in dem der Antwortende nachweisen kann, dass er die Handlungen nicht vorgenommen hat bzw. die Erklärung nicht von ihm stammt und er den Missbrauch der Zugangsdaten nicht zu vertreten hat. 

      9. Unzulässige Nutzung  

      9.1 Antwortende sind nicht berechtigt, das Portal oder einzelne Funktionen des Portals Dritten zugänglich zu machen.  

      9.2 Die Nutzung der im Portal zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Unterlagen unterliegt den einschlägigen Lizenzbedingungen, auf die dafür im Portal jeweils verwiesen wird. Soweit iX3 für solche Daten, Informationen und Unterlagen im Portal keine Lizenzbedingungen angibt, räumen iX3 bzw. die Rechteinhaber daran auch keine Nutzungs-, Eigentums- oder sonstigen Rechte ein. Insbesondere erhalten Antwortende keine Rechte an Firmennamen, Urheberrechten und an gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Marken und eingetragenen Designs. 

      9.3 Daten, Informationen und Unterlagen, die nicht erforderlich sind, um die mit iX3 vereinbarten Geschäftsvorfälle im Portal abzuwickeln, dürfen nicht in das Portal eingespielt werden. Ebenso dürfen im Portal zugängliche Daten, Informationen und Unterlagen außerhalb des Portals ausschließlich zur Anbahnung und Durchführung von Beauftragungen zwischen dem Antwortenden und dem Fragenden sowie zur Durchführung der zwischen dem Antwortenden und iX3 bestehenden Geschäftsbeziehung gespeichert und genutzt werden. 

      9.4 Der Antwortende darf keine Informationen, Programme oder andere datenschutzrechtlich, urheberrechtlich oder anderweitig durch gewerbliche, persönlichkeitsrechtliche oder sonstige Schutzrechte geschützten Daten, Informationen und Unterlagen in oder über das Portal übermitteln, ohne hierzu über die erforderlichen Rechte zu verfügen. Gleichermaßen ist es dem Antwortenden untersagt, verbotene Informationen, Programme, Materialien oder Daten (z.B. terroristische, kinderpornografische oder rassistische Inhalte) in oder über das Portal zu übermitteln. 

      10. Umgang mit Kundendaten 

      10.1 iX3 ist befugt, im Rahmen der Vertragsdurchführung vom Antwortenden in oder über das Portal übermittelte Daten (nachfolgend „Kundendaten“ genannt) dort zu verarbeiten und zu nutzen. Der Antwortende übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass alle betroffenen Kundendaten von iX3 im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet und genutzt werden dürfen. iX3 erkennt an, dass die Kundendaten im Verhältnis zum Antwortenden jederzeit dem Antwortenden zustehen. Soweit Kundendaten personenbezogene Daten enthalten und iX3 diese als Auftragsverarbeiter verarbeitet, ist der Antwortende gegenüber iX3 Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. 

      10.2 Das Portal wertet die Kundendaten dahin gehend aus, herauszufinden, welche fachlichen, technischen und organisatorischen Interessen bei Fragenden bestehen. iX3 darf die Auswertungen kommerziell verwenden, um sie potenziellen Anbietern in einer von iX3 nach billigem Ermessen bestimmten Art und Weise bereitzustellen, damit diese potenziellen Anbieter die Auswertungen im Produktmanagement und für Werbezwecke gegenüber potenziellen Interessenten nutzen können (z.B. indem sie im Portal Werbung schalten oder potenzielle Interessenten im Wege der Direktansprache kontaktieren; die Verantwortung für die Zulässigkeit der Kontaktaufnahme verbleibt bei den Anbietern). In diese Auswertungen bezieht iX3 weder personenbezogene Daten aus den Benutzerkonten und noch Antworten der Antwortenden sowie Arbeitsergebnisse, die Antwortende im Rahmen und anlässlich der Durchführung von Beauftragung erstellt haben, ein. 

      10.3 iX3 ist verpflichtet, mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand dafür zu sorgen, dass die Integrität der Kundendaten geschützt und diese sorgfältig verwaltet werden. Dabei wird iX3 mindestens branchenübliche Sicherheitsstandards und Backup-Prozeduren anwenden. Die Kundendaten müssen logisch von den Kundendaten aller anderen Fragenden und Antwortenden getrennt werden. 

      10.4 Vorausgesetzt, dass der Antwortende alle nach diesen Portalbedingungen fälligen Zahlungen geleistet hat, wird iX3 dem Antwortenden bei Vertragsende ermöglichen, die gegebenenfalls noch in seinem Benutzerkonto im Portal gespeicherten Kundendaten herunterzuladen. Dem Antwortenden wird für das Herunterladen eine Frist von einem Monat ab Vertragsende eingeräumt. Danach ist iX3 verpflichtet, alle Kundendaten des Antwortenden im Portal unwiederbringlich und vollständig zu löschen. Der Antwortende hat keinen Anspruch auf eine über die vorstehende Monatsfrist hinausgehende Speicherung der Kundendaten durch iX3. iX3 wird die Kundendaten jedoch über das Vertragsende hinaus speichern, soweit und solange sie dazu verpflichtet ist (z. B. im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder abweichender Vereinbarungen) bzw. der Streit über offene Zahlungen zwischen Fragenden und Antwortenden bzw. zwischen iX3 und Antwortenden ungeklärt ist; die Kundendaten werden in solchen Fällen für die Verarbeitung zu anderen Zwecken jedoch gesperrt. 

      11. Verfügbarkeit und Störungen des Portals 

      11.1 iX3 gewährleistet bezogen auf das Kalenderjahr eine Verfügbarkeit des Portals von 95 % p.a. Als Messpunkt für die vereinbarte Verfügbarkeit wird der Ausgangsport am Übergaberouter in dem von iX3 für den Betrieb des Portals genutzten Rechenzentrum vereinbart. Die Verfügbarkeitsberechnung erfolgt auf kalenderjährlicher Basis. 

      11.2 Die Betriebszeit des Portals läuft von Montag bis Sonntag von 00.00 bis 24.00 Uhr (d. h. 24 / 7). 

      11.3 Wenn der Antwortende feststellt, dass das Portal nicht verfügbar ist oder dass das Portal Sicherheitslücken aufweist, ist er verpflichtet, iX3 darüber zu informieren, sobald der Antwortende das Verfügbarkeits- oder Sicherheitsproblem erkennt. Der Antwortende unterrichtet iX3 zudem unverzüglich über aufgetretene Störungen. Er wird iX3 unentgeltlich im Rahmen des Zumutbaren bei der Eingrenzung und Beseitigung von Störungen unterstützen, insbesondere auf Wunsch von iX3 die ihm zur Verfügung stehenden zweckdienlichen Informationen überlassen. 

      11.4 Meldungen von Störungen des Portals durch Antwortende werden von iX3 während ihrer üblichen Bürozeit telefonisch entgegengenommen. Im Übrigen werden Störungsmeldungen per E-Mail oder Ticketsystem des Portals jederzeit (d. h. 24 / 7) angenommen. Die Kommunikation muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 

      11.5 Der Antwortende meldet Störungen des Portals unverzüglich per E-Mail: support@ix3.services 

      11.6 Störungsmeldungen werden von iX3 in ihrem Ticketsystem erfasst und mit einer eindeutigen Ticket-ID versehen. Die Ticket-ID gewährleistet eine eindeutige Zuordnung des Tickets während des laufenden Bearbeitungsprozesses und für mögliche Rückfragen. 

      12. Verjährung von Ansprüchen

      12.1 Die Verjährungsfrist für Pflichtverletzungen, die aus von iX3 gegenüber dem Antwortenden erbrachten Dienstleistungen resultieren, beträgt ein (1) Jahr. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen 

      12.2 Abweichend von Ziffer 12.1 gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, wenn iX3 Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten oder eine Garantie für die betreffende Beschaffenheit der Leistung übernommen hat oder wenn iX3 für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. 

      13. Vergütung und Abrechnung  

      13.1 Die Nutzung des Portals ist für Antwortende kostenfrei, solange sie keine Beauftragungen von Fragenden erhalten. Von jeder Vergütung, die ein Antwortender mit einem Fragenden für die Durchführung einer Beauftragung vereinbart hat, steht iX3 eine Provision in Höhe von einundzwanzig Prozent (21%) zu; maßgeblich ist die vereinbarte Netto-Vergütung. Der Provisionsanspruch von iX3 versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und entsteht, sobald der Vertrag zwischen Fragendem und Antwortendem gemäß Ziffer 3.2 über das Portal abgeschlossen ist. 

      13.2 Im Rahmen der Zahlungsabwicklung rechnet iX3 namens und im Auftrag des Antwortenden dessen erbrachte Leistungen gegenüber dem Fragenden ab, mit dem die Beauftragung zustande gekommen ist. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal. Der Antwortende stellt iX3 über sein Benutzerkonto alle für die Abrechnung erforderlichen Daten, Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Aus diesen Daten, Informationen und Unterlagen generiert iX3 im Portal eine Rechnung und stellt sie über das Portal dem Fragenden zu. Der Fragende muss die Rechnung mit einem Zahlungsziel von vierzehn (14) Kalendertagen durch Zahlung begleichen.  

      13.3 iX3 stellt die Rechnung gegenüber den beauftragenden Fragenden innerhalb von einer (1) Woche, nachdem entweder (i) der Fragende im Portal bestätigt hat, dass die Beauftragung vertragsgemäß durchgeführt wurde, oder nachdem (ii) der Antwortende im Portal bestätigt hat, dass er die Beauftragung vertragsgemäß durchgeführt hat und der Fragende nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach dieser Bestätigung im Portal der behaupteten vertragsgemäßen Durchführung widerspricht. Für die Rechnungsstellung durch iX3 ist der Eintritt des früheren der beiden vorstehenden Ereignisse (i) bzw. (ii) entscheidend. 

      13.4 Unterlässt ein Fragender die Bezahlung einer ihm im Portal zugestellten Rechnung, ändert dies grundsätzlich nichts am Provisionsanspruch von iX3. In solchen Fällen werden sich der betroffene Antwortende und iX3 über die Auswirkungen auf die Provision, die iX3 aufgrund des im Portal bewirkten Vertragsabschlusses zusteht, verständigen. Insbesondere, wenn sich Zahlungsausfälle bei einem Antwortenden häufen, behält sich iX3 vor, die betreffenden Provisionen gegenüber dem Antwortenden dennoch geltend zu machen und im Rahmen der monatlichen Abrechnung einzubehalten oder dem Antwortenden in Rechnung zu stellen, falls ein Einbehalt mangels ausreichenden Zahlungseingangs nicht möglich ist. 

      13.5 Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen von iX3 ist nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Antwortende nur aufgrund von unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 

      14. Geltungsdauer und Kündigung 

      14.1 Die vorliegenden Portalbedingungen gelten, sobald der Antwortende im Portal die Registrierung eines Benutzerkontos beantragt hat und solange dieses Benutzerkonto besteht bzw. bis von iX3 die Eröffnung abgelehnt wird. Die Nutzungsmöglichkeit des Portals durch den Antwortende beginnt mit der Erfüllung der in Ziffern 6.1 und 7.1 aufgeführten Voraussetzungen. 

      14.2 Das mit den vorliegenden Portalbedingungen begründete Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat ordentlich gekündigt werden. 

      14.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

      15. Pflichten bei Beendigung der bestehenden Vertragsbeziehung 

      15.1 Der Antwortende ist verpflichtet, unverzüglich nach Beendigung des zwischen ihm und iX3 bestehenden Vertrages über die Portalnutzung die weitere Verarbeitung aller im Rahmen der Nutzung des Portals erhaltenen Daten, Informationen und Unterlagen zu unterlassen. Der Antwortende wird diese Daten, Informationen und Unterlagen von allen Systemen oder sonstigen Datenträgern, auf denen er sie gespeichert hat, unwiederbringlich löschen sowie sämtliche materiellen und immateriellen Kopien und Ausdrucke hiervon vernichten und den Vollzug dieser Maßnahmen auf Anforderung von iX3 dieser gegenüber schriftlich bestätigen. Ausnahmen hiervon sind nur mit schriftlicher Zustimmung von iX3 möglich.  

      15.2 Die in Ziffer 15.1 bestimmte Verpflichtung gilt nicht, solange und soweit der Antwortende aus gesetzlichen Gründen zur Aufbewahrung vorgeschriebener Daten, Informationen und Unterlagen verpflichtet ist oder entsprechende Daten, Informationen und Unterlagen zur Durchsetzung seiner gegen iX3 oder Fragende, die ihn über das Portal beauftragt hatten, bestehenden Ansprüche benötigt. Auch in diesen Fällen gilt aber weiterhin die in Ziffer 16 bestimmte Geheimhaltungsverpflichtung. 

      16. Geheimhaltungsverpflichtung 

      16.1 Im Rahmen der Nutzung des Portals erhalten Antwortende Zugang zu vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen von iX3 und Fragenden (nachfolgend zusammenfassend „vertrauliche Informationen“ genannt). Als vertrauliche Informationen sind insbesondere die Zugangsdaten zum Portal, die Fragen der Fragenden sowie sämtliche Daten, Informationen und Unterlagen von Fragenden und über Fragende anzusehen, soweit solche Daten, Informationen und Unterlagen nicht in den Anwendungsbereich von Ziffer 16.3 fallen.  

      16.2 Der Antwortende verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen während der Gewährung der Nutzungsmöglichkeit des Portals und auch über die Beendigung dieser Portalbedingungen hinaus unbefristet vertraulich zu behandeln, vor unbefugter Weitergabe und Verwendung zu schützen und in keiner Form unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Der Antwortende wird die vertraulichen Informationen ausschließlich nutzen, um Beantwortungsangebote zu erstellen und von Fragenden erteilte Beauftragungen durchzuführen. 

      16.3 Keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Portalbedingungen sind Informationen, 

      16.3.1 die ohne Verschulden des Antwortenden öffentlich bekannt werden; 

      16.3.2 die der Antwortende ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht von einem Dritten erhält; 

      16.3.3 in deren rechtmäßigen Besitz der Antwortende bereits vor der Offenbarung über das Portal gewesen ist und die weder direkt noch indirekt von iX3 bzw. dem Fragenden beschafft wurden; 

      16.3.4 die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen offen gelegt werden müssen, vorausgesetzt, der Antwortende informiert iX3 bzw. den betreffenden Fragenden unverzüglich in schriftlicher Form von einer derartigen Anforderung und räumt iX3 bzw. dem betreffenden Fragenden, soweit rechtlich zulässig, eine ausreichende Frist ein, um einer derartigen Forderung zu widersprechen. 

      16.4 Zur Erfüllung der vorstehenden Geheimhaltungsverpflichtungen wird der Antwortende alle seine Beschäftigten, die im Portal über ein Benutzerkonto registriert sind, schriftlich zur Einhaltung der sich aus diesen Portalbedingungen ergebenden Geheimhaltungspflichten verpflichten. 

      17. Datenschutz 

      17.1 Der Antwortende und iX3 verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.  

      17.2 Falls und soweit iX3 für den Antwortenden als Auftragsverarbeiter tätig wird, wird iX3 personenbezogene Daten nur für vertraglich vereinbarte Zwecke im Rahmen der Portalbedingungen und aufgrund anderer schriftlicher Weisungen des Antwortenden und nur unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten. Die maßgeblichen Regelungen zur Auftragsverarbeitung sind in der Vereinbarung über Auftragsverarbeitung enthalten, die einen wesentlichen Bestandteil der vorliegenden Portalbedingungen bildet und im Falle von Widersprüchen und Unklarheiten für den Datenschutz und insbesondere die Auftragsverarbeitung vorrangig vor den sonstigen Regelungen dieser Portalbedingungen gilt. 

      17.3 iX3 gewährleistet, dass sie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nur Personal einsetzt, das im Sinne von Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO zur Vertraulichkeit verpflichtet ist oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt. 

      18. Haftpflichtversicherung 

      Der Antwortende sorgt dafür, dass er über eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von mindestens fünfhunderttausend Euro (500.000 €) pro Schadensfall, zweifach maximiert, verfügt und diese Versicherung während des Zeitraums, in dem er sein Benutzerkonto im Portal führt, aufrechterhält. Er wird iX3 eine entsprechende Bescheinigung seiner Haftpflichtversicherung auf Anfrage zukommen lassen. Es wird klargestellt, dass die vorstehenden Pflichten dieser Ziffer 18 nicht für Beschäftigte von Antwortenden, sondern nur für solche Antwortenden gelten, die Unternehmen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. 

      19. Haftung 

      19.1 iX3 haftet bei Vorsatz, Arglist, Übernahme einer Garantie für die betreffende Beschaffenheit der Leistung, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

      19.2 Sofern iX3 grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

      19.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet iX3 gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, d. h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung des Portals überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Antwortende regelmäßig vertraut und vertrauen darf (z.B. Pflicht zur Bereitstellung mangelfreier Leistungen im Portal). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.  

      19.4 Im Falle der Haftung von iX3 ist ein Mitverschulden des Antwortenden angemessen zu berücksichtigen.  

      19.5 Soweit die Haftung nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 19.2 und 19.3 auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, geht iX3 davon aus, dass pro Schadensfall fünftausend Euro (5.000 €) ausreichend sind, um im Schadensfall den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden abzudecken. Sollte dieser Betrag zur Abdeckung des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens nicht ausreichen, wird der Antwortende iX3 darauf in Textform hinweisen, damit eine entsprechende Anpassung der Haftungssummen durch die Vertragspartner erfolgen und iX3 das höhere Risiko ggf. durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abdecken kann. 

      19.6 Die in dieser Ziffer 19 vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von iX3. 

      19.7 Die Regelungen dieser Ziffer 19 finden entsprechend Anwendung, wenn iX3 anstelle von Schadensersatz Aufwendungsersatz zu leisten hat. 

      19.8 Weitergehende als die ausdrücklich genannten Haftungsansprüche des Antwortenden auf Schaden- oder Aufwendungsersatz sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Haftung ohne Verschulden. 

      20. Vollständigkeit der Portalbedingungen, salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Rechtswahl 

      20.1 Diese Portalbedingungen enthalten alle für die Nutzung des Portals betreffenden Vereinbarungen der Vertragspartner. Frühere, den gleichen Regelungsgegenstand betreffende Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden oder Zusagen habe keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Portalbedingungen bedürfen der Schriftform. 

      20.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Portalbedingungen ungültig, unwirksam oder gemäß gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzen undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige oder für ungültig erklärte Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung bzw. für ungültig erklärten Bestimmung am nächsten kommt. 

      20.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Portalbedingungen ist Heidelberg am Neckar. 

      20.4 Die vorliegenden Portalbedingungen unterliegen, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

       

       

       

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